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   BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04   

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https://dejure.org/2004,18873
BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04 (https://dejure.org/2004,18873)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04 (https://dejure.org/2004,18873)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 2004 - 2 BvR 1314/04 (https://dejure.org/2004,18873)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95

    Ermittlungsrichter ist für Beschränkungen im Rahmen von Beugehaft nicht zuständig

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
    Unbeschadet der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (vgl. BVerfGE 107, 395 ff.) kann eine Gegenvorstellung lediglich dann als fristwahrend gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG angesehen werden, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 73, 322 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 -, NJW 2003, S. 575).

    Enthält jedoch die Gegenvorstellung ausschließlich materiell-rechtliche Rügen, so ist für den Fristbeginn die ursprüngliche - im vorliegenden Verfahren dem Verteidiger des Beschwerdeführers am 26. April 2004 zugegangene - Entscheidung maßgeblich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273).

  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
    Unbeschadet der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (vgl. BVerfGE 107, 395 ff.) kann eine Gegenvorstellung lediglich dann als fristwahrend gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG angesehen werden, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 73, 322 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 -, NJW 2003, S. 575).

    Mit dieser Zielsetzung waren sie nicht geeignet, die am 26. Mai 2004 abgelaufene Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf zu setzen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 -, NJW 2003, S. 575 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1313/04

    Fristbeginn zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
    - 2 BvR 1313/04 - - 2 BvR 1314/04 -.

    - 2 BvR 1313/04 -, .

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
    Unter Berücksichtigung der in dem Beschluss bezeichneten Beweismittel war damit hinreichend gewährleistet, dass der Beschwerdeführer etwaigen Ausuferungen der Durchsuchung im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegentreten konnte (BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
    c) Soweit der Durchsuchungsbeschluss betroffen ist, ist unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) gegen die Annahme eines für die vorliegenden Maßnahmen vorausgesetzten und auf den Tatvorwurf des Besitzes kinderpornographischer Schriften bezogenen Anfangsverdachts von Verfassungs wegen nichts zu erinnern.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
    c) Soweit der Durchsuchungsbeschluss betroffen ist, ist unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) gegen die Annahme eines für die vorliegenden Maßnahmen vorausgesetzten und auf den Tatvorwurf des Besitzes kinderpornographischer Schriften bezogenen Anfangsverdachts von Verfassungs wegen nichts zu erinnern.
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
    Der Durchsuchungsbeschluss hat auch im Übrigen seiner verfassungsrechtlich gebotenen Begrenzungsfunktion (vgl. BVerfGE 42, 212 ) Rechnung getragen.
  • BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 180/03

    Zu den Anforderungen an einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss und die

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
    Zutreffend ist insoweit die fachgerichtliche Annahme, dass die Verdachtsgründe in dem Durchsuchungsbeschluss nicht zwingend mitgeteilt werden müssen, wenn dies - wie hier - zur Begrenzung der richterlichen Durchsuchungsgestattung nicht erforderlich ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 -, NStZ 2004, S. 160).
  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1707/02

    Fristbeginn für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Gegenvorstellung gegen

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
    Der Beschwerdeführer hat nicht in substantiierter Weise dargelegt, ob ein geltend gemachter formaler Fehler bei der Durchsuchung die Beweiserlangung bei hypothetisch rechtmäßiger Vorgehensweise gehindert hätte und ob dies verfassungsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02 -, NStZ 2004, S. 216).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
    Unbeschadet der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (vgl. BVerfGE 107, 395 ff.) kann eine Gegenvorstellung lediglich dann als fristwahrend gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG angesehen werden, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 73, 322 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 -, NJW 2003, S. 575).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

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